Wohngeld
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe: Abhängig vom Einzelfall.
Das Wohngeld orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Antragsberechtigt ist der Mieter oder Eigentümer des selbstgenutzten Wohnraums, bei mehreren Familienmitgliedern der Haushaltsvorstand. Wohngeld wird in der Regel an den Antragsberechtigten monatlich im Voraus bezahlt.
Empfängern von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch II sowie von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII wird kein Wohngeld gewährt, wenn sie schon Unterkunftskosten beziehen.
Wohngeld muss beim Bürgermeisteramt des Wohnortes beantragt werden, dort gibt es auch die Antragsvordrucke in Papierform. Antragsvordrucke können alternativ auf der Seite von service-bw unter dem Link https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/96 heruntergeladen und ausgedruckt werden. Sie können unter diesem Link auch online Ihren Wohngeldantrag stellen.
Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten, fragen sie hierzu beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes nach.
Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.
Bearbeitung und Bescheidung der Anträge
Die Wohngeldstelle beim Landratsamt bearbeitet und bescheidet die über das Bürgermeisteramt eingereichten Anträge. Fragen und Beratung zum Wohngeld erteilt Ihnen die Wohngeld-Hotline unter Tel. 07131/994-7575 von Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
Weitere Informationen des Landratsamtes unter folgendem Link: https://www.landkreis-heilbronn.de/wohngeld.695.htm