Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

In Baden-Württemberg gibt es derzeit rd. 54.000 vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand 31.12.2020), die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen (Sozialmietwohnungen). Vermieter solcher Wohnungen dürfen diese nur an Wohnungssuchende vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.

Wer berechtigt ist, einen Wohnberechtigungsschein zu beziehen erfahren Sie hier.