Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen


Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

-       Zu einem Kind/ern, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind

-       Zu einem Kind/ern einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines
        Scheidungsverfahrens geboren worden ist
 

  • Wie wird die Vaterschaft anerkannt?
    Durch die persönliche Vorsprache des Vaters in öffentlich beurkundeter Form.

    Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Zustimmung der Mutter ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form notwendig.

    Ist die Mutter des Kindes/der Kinder noch verheiratet und das Scheidungsverfahren anhängig, ist außerdem die Zustimmung des Ehemannes zur Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters notwendig. Die Vaterschaftsanerkennung wird in diesem Fall erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

 

  • Ab welchem Zeitpunkt kann eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden?
    Eine Anerkennung ist vor oder nach der Geburt möglich

  • Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

-       Bei jedem Standesamt
-       Bei den Jugendämtern
-       Bei allen Notaren

  • Habe ich automatisch das Sorgerecht für das Kind, wenn ich die Vaterschaftsanerkennung wirksam erklärt habe?
    Nein. Hierfür ist eine separate Erklärung notwendig.
    Das Standesamt darf nur Vaterschaftsanerkennungen jedoch keine Sorgerechtserklärungen entgegennehmen. Die Abgabe der Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge ist beim Jugendamt möglich:
    Um einen Termin zur Beurkundung der Erklärungen zu erhalten, ist eine vorherige telefonische Absprache mit folgenden Ansprechpartnern des Jugendamtes notwendig:

    Frau Pavlovic, Tel.: 0 71 31 99 46 79, E-Mail: s.pavlovic@landratsamt-heilbronn.de
    Frau Menge, Tel. 0 71 31 99 44 26, E-Mail: menge@landratsamt-heilbronn.de

    Alternativ kann die Sorgerechtserklärung auch vor einem Notar abgegeben werden. Die entstehenden Kosten hierfür sind direkt beim Notariat zu erfragen.  
    Bei Vaterschaftsanerkennungen ohne Sorgerechtserklärung können Sie sich direkt an das Standesamt Lehrensteinsfeld, Frau Bartenbach, wenden
     
  • Können wir Namenserklärungen für das Kind abgeben?
    Siehe hierzu Rubrik Namenserklärungen

  • Welche Unterlagen werden für die Vaterschaftsanerkennung benötigt? 

-       Personalausweis/Reisepass des Anerkennenden und der Mutter, falls diese separat erklärt,
        die beurkundete Zustimmungserklärung

-       Geburtsurkunden der Eltern des Kindes (können auch nachgereicht werden)

-       Geburtsurkunde des Kindes, sofern bereits geboren

-       Vorlage des Mutterpasses, wenn das Kind noch nicht geboren ist