Namenserklärung
Namensänderung
Im wesentlichen sind folgende Namenserklärungen möglich:
- Erklärung der Ehegatten zur Namensführung in der Ehe (§ 1355 Abs. 3 BGB)
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens (§ 1355 Abs. 4 BGB)
- Widerruf der vorgenannten Erklärung (§ 1355 Abs. 4 BGB)
- Wiederannahme eines früheren Namens (§ 1355 Abs. 5 BGB)
- Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern (§ 3 LPartG)
- Nachträgliche Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes (§§ 1617 ff BGB)
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Vorgehensweise:
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei uns, ob in Ihrem Fall noch weitere Unterlagen vorzulegen sind. Auch Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Benötigte Unterlagen für die Beurkundung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Evtl. Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk
- Evtl. Sorgerechtserklärung des Kindes