Weiterführende Hinweise zur Eheschließung
- Was benötigen Sie, wenn Sie heiraten wollen?
Bevor Sie sich trauen lassen können, müssen Sie die Ehe anmelden (früher hieß dies Aufgebot). Dies ist erforderlich, damit die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft werden können. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Eheschließung erfolgen.
Für die Anmeldung benötigen wir per Mail als Scan oder per Brief vorab:
Anhand der gemachten Angaben wird von seitens unseres Standesamtes ein Datenabruf bei den jeweiligen Geburtenstandesämtern gestartet. Sobald die Antwort vorliegt, melden wir uns bei Ihnen zur Terminvereinbarung für die Eheanmeldung.
Zu der Anmeldung müssen Sie sich ausweisen.
- Wo kann die Eheschließung angemeldet werden?
Beim Standesamt Lehrensteinsfeld können Sie Ihre Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lehrensteinsfeld hat.
Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich entscheiden, bei welchem der beiden zuständigen Standesämter Sie die Anmeldung machen wollen. Wenn Sie in einem der beiden Standesämter heiraten möchten, empfiehlt es sich, auch dort die Anmeldung zu tätigen.
Die Eheschließung selbst kann in einem beliebigen Standesamt in Deutschland erfolgen, sofern Sie dort einen Termin vereinbart haben. Teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Eheschließungsanmeldung mit, da wir die Unterlagen dorthin senden müssen. Hierfür fällt eine geringe zusätzliche Gebühr (siehe unten) an.
Beabsichtigen Sie im Ausland zu heiraten, setzen Sie sich bitte vorab mit der Standesbeamtin in Verbindung.
- Wie lange ist die Eheanmeldung gültig?
Die Anmeldung zur Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Innerhalb dieser Frist muss auch der Eheschließungstermin liegen. D.h. die Anmeldung kann bereits bis zu sechs Monaten vor der Eheschließung getätigt werden.
- Weitere Unterlagen, wenn Sie oder Ihr Partner Ausländer oder im Ausland geboren sind:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis, bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel
- Ausländische Geburtsurkunde im Original und ggf. Übersetzung und ggf. Apostille
Eine Liste der zugelassenen Übersetzer finden Sie hier: http://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Bei Auslandsbeteiligung empfiehlt sich vor einer Urkundenbeschaffung die Rücksprache mit dem Standesamt.
- Ist ein Partner geschieden oder verwitwet benötigen wir zusätzlich:
Bei Geschiedenen/Verwitweten benötigen wir das Scheidungsurteil im Original bzw. die Sterbeurkunde im Original oder falls nicht vorhanden, eine Ablichtung aus dem Eheregister mit dem Hinweis der Scheidung bzw. Tod des letzten Ehegatten.
Eine im Ausland durchgeführte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch, sondern muss u.U. förmlich anerkannt werden. Zur Prüfung muss vorab die Heiratsurkunde sowie das vollständige rechtskräftige Scheidungsurteil im Original sowie ggf. Übersetzung (siehe oben) vorgelegt werden. Dieses Verfahren ist sehr zeitintensiv und muss vor Festlegung eines Trautermines abgeschlossen sein.
- Wenn gemeinsame Kinder da sind:
Aktuelle Geburtsurkunde(n) des/der Kindes/Kinder
- Wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist, werden außerdem benötigt:
- Familienbuchabschrift der Eltern oder Registrierschein
- Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheiigung
- Bescheinigung über Namenserklärung, bei einer Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde, falls vorhanden
- Ggf. Heiratsurkunde der Eltern
- Eheschließung im Ausland / Beantragung Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses durch die Heimatbehörde nicht möglich, muss von den Verlobten über das Standesamt eine Befreiung hiervon beim Oberlandesgericht beantragt werden. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.
Hinweis: Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft) des jeweiligen Staates.
Hinweis: Fordert der ausländische Staat ausdrücklich nur eine „Ledigkeitsbescheinigung“, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgerbüro und lassen sich dort eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen.
Das Ehefähigkeits‐Zeugnis können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte bei Frau Bartenbach von Dienstag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr unter Tel. 0 71 34 98 48 21 an.
Auch beim Zutreffen folgender Fallkonstellationen bitte ich um einen vorherigen Anruf, bevor Sie Urkunden bestellen:
- Einer der Verlobten war schon ein- oder mehrmals verheiratet
- Einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger
- Einer der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- Einer der Verlobten ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser usw.
- Einer der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Sobald Ihnen alle Unterlagen im Original vollständig vorliegen, werfen Sie diese bitte immer unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit und Mitteilung Ihrer Adressdaten in unseren Sicherheitsbriefkasten. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden u.a. auch zur Terminabsprache bezüglich Eheanmeldung. Zu der Eheanmeldung müssen beide Verlobte persönlich erscheinen.
Wenn Ihnen ein Termin vormittags nicht möglich ist, nutzen Sie unsere Sprechstunde Donnerstag abends von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr nach telefonischer Voranmeldung.
- Gebühren im Standesamt – auszugsweise