Anmeldung eines Sterbefalls

Anmeldung eines Sterbefalls

Aktuelle Hinweise für die Bestattungsunternehmen:

Wir bitten um Übersendung der erforderlichen Unterlagen vorab per Scan an nebenstehende Mailadresse. Zur Beschleunigung der Bearbeitung und um die erforderlichen Datenabrufe bei den Standesämtern starten zu können, füllen Sie bitte das Formular "Voranmeldung eines Sterbefalls" aus.
In den meisten Fällen kann dann auf die Vorlage von Urkunden verzichtet werden, Ausnahme bei ausländischen Urkunden. Sollten Sie zusätzlich noch ein Familienstammbuch vorgelegt bekommen, können Sie uns die Urkunden daraus, gerne per Mail zusenden, da dann das Auffinden beim jeweiligen Standesamt noch einfacher ist.

Sie werden benachrichtigt, wenn die Unterlagen fertig sind und die Urkunden abgeholt werden können.

Der Sterbefall ist uns unverzüglich mitzuteilen, innerhalb der gesetzlichen Anzeigefrist.


Liebe Angehörige,

bei einem Todesfall treten viele Fragen auf.

Wir möchten Sie mit nachstehenden Hinweisen bezüglich Beurkundung und Bestattung informieren. Für weitere Fragen wenden Sie sich vormittags von 8:00 - 12:00 Uhr an o.g. Sachbearbeitung.
 

  • Wer ist für die Sterbefallbeurkundung zuständig?
    Das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetragen ist.

 

  • Gibt es eine Anzeigefrist?
    Jeder Sterbefall soll spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

 

  • Sterbefall zuhause
    Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder die integrierte Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unter dem Euronotruf 112.

    Nach Erhalt der ärztlichen Todesbescheinigungen können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen.

    Sie können Ihr Bestattungsinstitut mit der Sterbefallanzeige beim Standesamt beauftragen oder den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen.

 

  • Benötige Unterlagen für eine Sterbefallanzeige
    Todesbescheinigung (erhältlich vom Arzt), blauer Vordruck mit Durchschlag
    Grauer verschlossener Umschlag vom Arzt
    War der Verstorbene außerhalb von Lehrensteinsfeld wohnhaft, ist eine erweiterte Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde kostenpflichtig zu besorgen

    Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

    Bei allen Verstorbenen:
    Füllen Sie das Formular "Voranmeldung eines Sterbefalls" aus. Dann können die erforderlichen Daten aus dem Geburtenregister beim jeweiligen Geburtsstandesamt per Datenabruf durch uns eingeholt werden, sofern es sich um ein deutsches Standesamt handelt. 
    Bei ausländischen Standesamtsbeteiligung müssen die ausländischen Urkunden in Papierform vorgelegt werden. In Ausnahmefällen können weitere Urkunden benötigt werden. Hier informiert Sie ggf. das Standesamt. 

    Bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich:
    Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    Alternativ: aktuelle beglaubigte Eheregisterablichtung mit dem Hinweis der Eintragung der Scheidung

  

  • Welche Gebühren fallen an?
    Die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Gebührenfreie Sterbeurkunden erhalten Sie für Zwecke der Krankenversicherung und maximal 2 Ausfertigungen für Rentenzwecke. 

    Lediglich für die Ausstellung weiterer gewünschter Sterbeurkunden (für die Bestattung, private Zwecke) werden pro Urkunde 20 EUR fällig.

 

  • Nachlassangelegenheiten:
    Das Nachlassgericht beim Amtsgericht wird von dem Sterbefall durch das Standesamt des Wohnsitzes schriftlich informiert.

    Bei Fragen zu Erbschaftsangelegenheiten setzen Sie sich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung.
    Die wichtigsten Fragen zu einem Sterbefall hat das Amtsgericht Heilbronn in nachstehendem Merkblatt zusammengefasst: