Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg
68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital.

Eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch nach dem Fristende noch möglich. ELSTER steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.

Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden. Für landwirtschaftliche Grundstücke verwenden Sie bitte https://grundsteuer-a.landbw.de/#/(sidenav:menu)

In unserer Anleitung/Ausfüllhilfe geht es ab Seite 11 los mit Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft.

Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.

Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Das Finanzamt Heilbronn ist bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Schriftliche Anfragen sollen bevorzugt über das elektronische Kontaktformular oder E-Mail über die Internetseite beim Finanzamt eingereicht werden. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es aufgrund von aktuell vermehrten telefonischen Rückfragen zur Grundsteuerreform zu längeren Wartezeiten kommen. Ist die Telefonanlage überlastet, ertönt ein Frei- und kein Belegtton. Es wird um Verständnis gebeten, sollten mehrere Anrufversuche erforderlich sein.

Die Bodenrichtwerte für Ihr Gebäude können Sie unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abrufen.


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