Bundestagswahl 2025: Wahlschein beantragen

Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 kann die Erteilung des Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache auf dem Rathaus) beantragt werden, wenn Sie, per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen.   

Beim Aufruf des Links 

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.  

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten bzw. der Deutschen Post AG zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@lehrensteinsfeld.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. 

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen über das Internet können bis Donnerstag, 20.02.2025, 12.00 Uhr, 
beantragt werden.  

Grundsätzlich können Sie Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragen. 

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Lehrensteinsfeld eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er am Samstag vor dem Wahltag noch regulär zugestellt werden kann.  

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro,  Tel.: 07134/9848-13, E-Mail: info@lehrensteinsfeld.de


Bitte beachten:

Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen bei der Bundestagswahl 2025

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden uns frühestens ab 7. Februar 2025 vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. 

Bis zum Wahltag sind es dann nur noch gut zwei Wochen. Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den mit der vorgezogenen Neuwahl verbundenen Fristen und den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen. 

Die kurze Zeit für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Die Gemeinde Lehrensteinsfeld wird alles daransetzen, die uns vorliegenden Briefwahlanträge schnellstmöglich zu bearbeiten und die Unterlagen zu verschicken. 

Gleichzeitig möchten wir aber auf die Möglichkeit hinweisen, voraussichtlich ab 10. Februar 2025 Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus Lehrensteinsfeld während der allgemeinen Öffnungszeiten abzuholen. Dies erspart die Zeit für den Versand der Unterlagen. Bringen Sie zum Abholen der Briefwahlunterlagen bitte Ihren Ausweis mit. 

Wer möchte, kann sein Wahlrecht mit den Briefwahlunterlagen auch gerne gleich vor Ort im Rathaus ausüben. Eine Wahlkabine und eine gesicherte Wahlurne stehen voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 bereit. 

Auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag direkt beim Rathaus Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2 abzugeben oder in den Rathausbriefkasten einzuwerfen, schließt eine verspätete Zustellung durch
einen Rückversand aus. 

Wer bei der Ausübung seines Wahlrechts bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht auf Briefwahlunterlagen angewiesen ist, dem stehen natürlich wieder die gewohnten Wahllokale offen. 

Ihr Wahlamt